Die EO- Versicherung
Was im wesentlichen versichert ist
Die Erwerbs- Ersatzordnung EO ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch und deckt bis zu einer definierten Jahreslohnsumme (siehe UVG Kennzahlen) das Gehalt bis 80% bei Militärdienst, bei J+S Kursleitung, sowie Beiträge für Jungschützenkurse.
Über die EO wird als eigenständiger Zweig ebenfalls die Mutterschafts- Versicherung abgerechnet (siehe Krankentaggeld)
Auch für die EO gelten Bezugsvoraussetzungen und Sonderregelungen. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link: Bezugsvoraussetzungen
Eine Sammlung aller wichtigen Formulare mit Anleitung erhalten Sie unter: EO Formulare
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